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Statuten

Umsetzung Branchenstandard erfordert erneute Anpassung der Statuten bis 2026 – so geht ihr vor:

Liebe Verantwortliche der Vereine

«Wir ermöglichen schweizweit Sport, Bewegung und Erlebnisse für alle, um Gemeinschaft und Wohlergehen zu schaffen.» Dazu tragt ihr alle ganz viel bei. Aus diesen und vielen weiteren Gründen profitiert ihr auch von öffentlicher und privater Unterstützung, bspw. durch das günstige zur Verfügung stellen von Infrastrukturen oder Förderbeiträgen. Diese Unterstützungsleistungen sind auch an Erwartungen geknüpft: Erwartungen an die gute Organisationsführung und an den Umgang untereinander. Diese Erwartungen sind nicht neu, werden jedoch ab 1. Januar 2026 insbesondere von Vereinen, die J+S-Beiträge beziehen, verbindlich gefordert.

Im «Branchenstandard des Schweizer Sports» Das klingt im ersten Moment aufwändiger als es in Wirklichkeit ist. Fast alle Verbände und viele Vereine haben erst kürzlich ihre Statuten überarbeitet und es braucht entsprechend nur noch wenige zusätzliche Anpassungen. Und um euch bei der Umsetzung Hand zu bieten, hat Swiss Olympic Merkblätter und Checklisten erstellt. Der STV hat zudem seine Musterstatuten überarbeitet. Ausserdem versuchen wir nachfolgend die wichtigsten Fragen zu klären.

Was muss ich als Verein jetzt tun?

Als erstes prüft ihr, ob euer Verein die für euch neu geltenden Vorgaben bereits erfüllt. Dazu müsst ihr euer Regelwerk (Statuten, evtl. weitere Reglemente) mit den neuen Vorgaben abgleichen.

Welche Vorgaben gelten für meinen Verein?

Ob ihr ein Verein seid, ist nicht entscheidend. Relevant ist, ob eure Organisation J+S Förderbeiträge beansprucht oder nicht. Je nach Status gibt es nämlich spezifische Anforderungen.

Vereine mit J+S Förderbeiträgen: Anwendbar ist die Swiss Olympic Checkliste für Vereine und Sportorganisationen mit Bundesbeiträgen.

Vereine ohne J+S Förderbeiträgen: Anwendbar ist die Swiss Olympic Checkliste für Vereine und Sportorganisationen mit Bundesbeiträgen relevant.

 

Um euch die Arbeit zu erleichtern, hat Swiss Olympic ein Merkblatt und entsprechende Checklisten erstellt, welche die Anforderungen klar strukturieren. Es wird unterschieden in

  • Notwendige Anpassungen im Regelwerk (Durchsetzbarkeit)
  • Veröffentlichung auf Website oder im Mitgliederbereich (Transparenz)
  • Laufende oder periodische Aufgaben (Prävention)

Die Checklisten helfen euch, sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften in eurem Regelwerk berücksichtigt sind und nichts vergessen geht. Zudem findet ihr zu den einzelnen Punkten Erläuterungen.

Gibt es Anforderungen, die alle Sportorganisationen erfüllen müssen?

Ja. Der STV hat bereits früh darauf bestanden, dass sämtliche Organisationen die Anerkennung der der Ethik-Charta und des Ethik-Statuts von Swiss Olympic in den Statuten verankern. Dies, sowie die Anerkennung des Doping-Statuts sind neu auch Vorgaben des Branchenstandards.

Wie genau müssen wir diese Anforderungen festhalten und formulieren?

Den Checklisten lässt sich entnehmen, ob eine Vorgabe in die Statuten selbst muss, oder ob es reicht, sie in einem Reglement festzuhalten.

Für die konkrete Formulierung hat Swiss Olympic Musterformulierungen speziell für Sportvereine erstellt. Der STV hat seine Musterstatuten entsprechend überarbeitet.

Hinweis: Kursiv gedruckter Text ist freiwillig in die Statuten zu übernehmen, wird aber empfohlen.

Die Neuerungen im Vergleich zu den Musterstatuten aus dem Jahr 2022 sind gelb hinterlegt, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und einen Überblick zu geben, was es allenfalls anzupassen gilt.

Wie sieht der zeitliche Rahmen für die Anpassungen aus?

Der STV als Dachverband wird seine überarbeiteten Statuten an der Abgeordnetenversammlung 2025 verabschieden. Verbände und Vereine haben ihr Regelwerk bis am 1. Januar 2026 anzupassen.

Sollte euch dies aufgrund der zeitlichen Abhängigkeiten (Termin Vereinsversammlung etc.) nicht möglich sein, müssen die Statuten spätestens an der nächstmöglichen Versammlung revidiert werden.

Wie sollen Verbände und Vereine den Mehraufwand einer erneuten Statutenüberarbeitung stemmen?

Dem STV ist bewusst, dass die formelle Umsetzung des Branchenstandards für Verbände und Vereine einen Mehraufwand bedeutet. Fast alle Verbände und viele Vereine haben erst kürzlich ihre Statuten überarbeitet. Die Ergänzungen, die nun zusätzlich noch notwendig sind, sind jedoch nicht allzu gross. Da die letzte Statutenrevision noch nicht allzu lange zurückliegen dürfte und dadurch die Abläufe allen wieder klar sein sollten, ist der Aufwand überschaubar.

Infos zum Ablauf einer Statutenrevision im Verein findet ihr hier (Achtung: Betreffend inhaltliche Anpassungen hat es seit dem Webinput Neuerungen gegeben):

Wie werden die überarbeiteten Statuten genehmigt?

Vereine müssen die überarbeiteten Statuten bei ihrem Kantonal- bzw. Regionalverband genehmigen lassen. Den Verbänden wird für die Prüfung und Genehmigung der überarbeiteten Vereinsstatuten ein pragmatisches Schnellverfahren empfohlen (z.B. Genehmigung «en bloc», auf dem Zirkularweg etc.).

Wie unterstützt der STV seine Verbände und Vereine bei der praktischen Umsetzung der in die Statuten übernommenen Aspekte?

Das zentrale Element ist die praktische Umsetzung des Branchenstandards. Dem STV ist wichtig, dass die Diskussion in Verband und Verein stattfindet. Wie sind wir organisiert, wie gehen wir miteinander um?

Gerne weisen wir euch an dieser Stelle auf das neue E-Learning für Ansprechpersonen Prävention hin, welches den Verbänden und Vereinen diverse Hilfestellungen für die Arbeit im Bereich «Ethik» bietet. Zudem findet ihr hier die Unterlagen zum Webinput Ansprechperson Prävention vom 19. November 2024.
Es werden 2025 entsprechende Schulungen angeboten.

Für Rückfragen allgemeiner Art stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Bitte sende deine Statuten zur Prüfung an:

statuten@tb-oberland.ch

Wir danken euch für euer Verständnis und eure Unterstützung bei der erfolgreichen Umsetzung des Branchenstandards.